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Entmündigt
1912 wurde das Vormundschaftsrecht im Schweizerischen Zivil­gesetzbuch national vereinheitlicht: Es regelte die Entmündigung von Menschen mit psychischen Krankheiten oder mit sogenannten sozialen Mängeln wie «Misswirtschaft» und «Verschwendung», «Trunksucht» oder «lasterhaftem Lebenswandel». Das 2013 revidierte Vormundschaftsrecht machte diesem stigmatisierenden Recht ein Ende. Es ist nun an der Zeit, Institutionalisierung, Vollzug und alltägliche Praktiken in der Vormundschaft über Erwachsene einer historischen Analyse ...

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